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AGB

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) der Adventurea Travel Boutique

 

 

Diese allgemeinen Reise-und Vertragsbedingungen (ARVB) sind Bestandteil des zwischens dem Kunden und Adventurea Travel Boutique zustande kommenden Reisevertrages. Die Rechte und Pflichten des Kunden und Adventurea Travel Boutique ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften.

 

  1. Vertragsschluss

1.1.Zustandekommen des Vertrages

Die von Adventurea Travel Boutique publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offert-Stellung zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber Adventurea Travel Boutique ein verbindliches Angebot zu, Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch Adventurea Travel Boutique zustande.

1.2Vermittlung von Leistungen

Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen Ihnen und dem Drittunternehmen zustande. Adventurea Travel Boutique ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden AVRB sin nicht anwendbar.

 

2. Mitwirkungspflichten (Pass/ID/Visa/Impfungen)

Neben der fristgerechten Bezahlung des Reisepreises bestehen für Sie folgende 

Mitwirkungspflichten:

-Sie haben die Ihnen zugestellten Dokumente (Rechnung, Bestätigung, Unterlagen, usw.) auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung sowie korrekter und vollständiger Schreibweise der Namen aller Reiseteilnehmer gemäss Pass und/oder ID, zu überprüfen und Adventurea Travel Boutique bei Unstimmigkeiten umgehend zu informieren.

-Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der Einreisebestimmungen aller Reiseteilnehmer, insbesondere betreffend benötigter Reisedokumente und deren Gültigkeit, Einholen von Visa, und Einhaltung von Gesundheitsbestimmungen, bzw. rechtzeitiger Vornahme von Impfungen.

-Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigen oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, müssen eine beglaubigte Vollmachtserklärung des/der abwesenden Elternteils/-teile mit sich führen. Missachten Sie diese Mitwirkungspflichten, übernimmt Adventurea Travel Boutique keine Haftung und es bestehen keine Ersatz- oder Rückerstattungsansprüche.

 

3. Preise

3.1. Preisbestimmung

Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von Adventurea Travel Boutique schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von Adventurea Travel Boutique veröffentlichen Preisen. Sofern nichts anders angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken inkl. Mehrwertsteuer in der entsprechenden Unterkunft. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Bei Anpassungen gegenüber den ausgeschriebenen Preisen, wie z.B. individuelle Aufenthalte, kann ein Zuschlag erhoben werden. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten wie Visumgebühren oder Touristentaxen welche auch erst vor Ort erhoben werden können.

 

3.2 Zahlungsbedingungen

Bei der Reise ist in der Regel eine Anzahlung von 30% des Rechnungsbetrages und die Prämie für die gebuchten Versicherungsleistungen fällig und der Buchungs-Stelle umgehend zu entrichten. Die Restzahlung hat spätestens 30 Tage vor Abreise zu erfolgen. In besonderen Fällen (z.B. gewisse Linienflügen, Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Abreise, Leistungen mit bis zu 100% Annullierungskosten) ist der gesamte Betrag anlässlich der Auftragserteilung fällig. Dabei kann es sein, dass die Zahlung nur mit Kreditkarte möglich ist. Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigen uns, die Reservation zu annullieren bzw. die Reiseleistungen zu verweigern.

 

3.3 Reisedokumente

Die Reisedokumente erhalten Sie nach Eingang der vollständigen Zahlung bis spätestens 10 Tage vor Abreise. Bei kurzfristiger Buchung einer Reise kann es sein, dass die Reiseunterlagen bei unserer Flughafenvertretung hinterlegt werden, sofern wir Ihnen diese nicht in elektronischer Form zustellen können.

 

3.4 Preisänderungen

Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich Adventurea Travel Boutique das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsabschluss entsprechen zu erhöhen, insbesondere bei

– nachträglicher Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)

– neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)

– Wechselkursänderungen

– Rechnungs- und Publikationsfehler

– Kleingruppenzuschläge

Preiserhöhungen können bis spätestens 21 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so sind Sie berechtigt, innert 3 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder ohne Bearbeitungsgebühren auf eine von uns allenfalls offerierte andere Reise umzubuchen. Bereits geleistete Zahlungen oder Differenzen werden Ihnen im Falle des Rücktritts oder Umbuchung schnellmöglich ohne jeglichen Abzug zurückerstattet. 

 

  1. Annullierung/Änderung der Reise

4.1.Meldung

Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle umgehend mitteilen – auf Verlangen auch in schriftlicher Form unter Angabe des Grundes. Die Annullierung kann nur während der Büroöffnungszeiten bearbeitet werden. Deshalb ist für die Berechnung der Annullierungs-kosten das Datum der Bearbeitung durch und oder Ihre Buchungsstelle massgebend.

 

4.2.Bearbeitungsgebühren für Änderung/Umbuchung

Bei Namensänderungen (z.B. fehlerhafte Schreibweise) belasten wir Sie mit einer Bearbeitungsgebühr von bis zu CHF 100.–. Umbuchungen des Reisedatums, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft nach Vertragsabschluss belasten wir mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Auftrag. Für die gleichen Änderungen innerhalb der Annullierungsfristen gemäss Ziffer 4.4 sind ausserdem die Annullierungskosten geschuldet. Fluggesellschaften und Kreuzfahrt-reedereien verfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf Änderungen und Umbuchungen. Allfällige Spesen dieser Art werden Ihnen nebst der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

 

4.3.Ersatzperson

Vorausgesetzt, dass die beteiligten Unternehmen bzw. Leistungsträger eine Ersatzperson akzeptieren, keine behördlichen Anordnungen, gesetzlichen Vorschriften oder Tarifbestimmungen entgegenstehen, ist der Eintritt einer Ersatzperson unter den gleichen Voraussetzungen gestattet. Nebst der Ersatzperson haften Sie persönlich für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Gebühren. Bei Eintritt einer Ersatzperson belasten wir nebst der Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.2) die allenfalls anfallenden Mehrkosten oder Gebühren der Leistungsträger.

 

4.4.Annullierungskosten

Wenn Sie die gebuchte Reise unabhängig vom Zeitpunkt ganz oder teilweise annullieren, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Auftrag. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Annullierungen mit 100% Annullierungskosten. Die Bearbeitungsgebühren sind in der Regel durch die Versicherungen nicht gedeckt. Je nach Zeitpunkt der Annullierung und Art der Leistung entstehen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungskosten in % des Arrangementpreises (inkl. Flughafentaxen, Mahlzeitenzuschläge, usw.):

  • Bis 30 Tage vor Abreise 30%

  • 29-1 Tage vor Abreise 80%

  • am Abreisetag 100%

 

4.5.Nichtantritt der Reise

Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Abmeldung, Verpassen des Abflugs oder der Abfahrt wegen zu spätem Erscheinen oder wegen ungenügender Reisepapiere besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, bzw. verrechnen wir 100% des Arrangementpreises

 

4.6.Abbruch der Reise

Sofern Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abbrechen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder der nicht beanspruchten Leistungen.

 

5. Kündigung/Änderungen durch Adventurea Travel Boutique

5.1. Wesentlicher Irrtum

Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsabschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist Adventurea Travel Boutique berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf vollumfängliche Rückerstattung allfällig geleisteter Zahlungen.

 

5.2.Programmänderungen

Es kann vorkommen, dass nach Vertragsabschluss das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie Unterkunft, Transportmittel, Fluggesellschaften oder Flugzeiten geändert werden müssen, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen eine nach objektiven Gesichts-punkten mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.

 

5.3. Mindestbeteiligung/Kleingruppenzuschlag

Für gewisse Reisen, insbesondere für Rundreisen, gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann es sein, dass die Reise nicht oder nur gegen einen Kleingruppenzuschlag durchgeführt werden kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die uns vor Abreise zu einer wesentlichen Änderung der angebotenen Leistungen zwingen, können wir die Reise bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reise­ termin absagen. In beiden Fällen bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist das Ersatz-programm günstiger, vergüten wir Ihnen den Preisunterschied, wird es teurer, verrechnen wir Ihnen die Mehrkosten. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich oder Sie verzichten darauf, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

5.4. Höhere Gewalt und Streiks

Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Ver-weigerung von Landerechten oder Umstände, die aus unserer Sicht zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, kann Adventurea Travel Boutique auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Muss aus den oben erwähnten Gründen die Reise oder der Aufenthalt abgebrochen werden, bemühen wir uns, die Reiseteilnehmer so schnell wie möglich in ein anderes Feriengebiet oder in die Schweiz zurückzubringen. Wir sind berechtigt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

6. Haftung

6.1. Im Allgemeinen

Adventurea Travel Boutique haftet als Veranstalter für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung bleibt jedoch beschränkt auf die Höhe des Reisepreises und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Jegliche weitere Haftung wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Adventurea Travel Boutique nicht für Änderungen im Reiseprogramm (Absagen, Verschiebungen, usw.), die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, sowie in Fällen gemäss Art.

 

6.2. Unfälle und Erkrankungen

Adventurea Travel Boutique haftet für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch Adventurea Travel Boutique oder durch ein von Adventurea Travel Boutique beauftragtes Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften, usw.) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an Adventurea Travel Boutique abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Solche Ansprüche sind direkt bei dem jeweiligen Transportunternehmen geltend zu machen. Eine weitergehende Haftung von Adventurea Travel Boutique ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

6.3. Sachschäden

Adventurea Travel Boutique haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von Adventurea Travel Boutique oder einem von Adventurea Travel Boutique beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen, die für den Schaden Verantwortlichen an Adventurea Travel Boutique abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen, usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Jegliche weitere Haftung von Adventurea Travel Boutique ist ausgeschlossen (insbesondere bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, elektronischen Geräten, usw.)

 

6.4. Veranstaltungen / Leistungen vor Ort

Ausserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden. Diese können aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür sowie für von Ihnen von der Reiseleitung gewünschte Dienstleistungen ausserhalb des Pauschalarrangements jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir oder unsere örtliche Vertretung als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen.

 

6.5 Reisehinweise EDA

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise können Sie selbst beim EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise oder Tel: 058 463 84 84) abrufen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind.

 

7. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen dringend, bei der Buchung eine Annullierungskostenversicherung mit SOS-Schutz für Reisezwischenfälle abzuschliessen, sofern Sie nicht bereits eine Versicherung mit genügender Deckung abgeschlossen haben. Die Adventurea Travel Boutique vermittelt entsprechende Versicherungen. Die Annullierungskostenversicherung deckt die Annullierungskosten, falls Sie Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder Todesfall (des Reiseteilnehmers, seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen) annullieren müssen. Der SOS-Schutz (Reisezwischenfallversicherung) deckt die Mehrkosten des Rücktransportes während der Reise der versicherten Reiseteilnehmer bei Krankheit, Unfall oder Tod. Nicht versichert sind Spital- und ärztliche Behandlungskosten, welche speziell (z.B. durch die Krankenkasse) versichert werden müssen. Auch der Abschluss einer privaten Reisegepäckversicherung ist empfehlenswert. Den detaillierten Leistungsumfang entnehmen Sie den vollständigen Versicherungsbedingungen.

8.Datenschutz

Für unsere Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit diesen AVRB gilt unsere Datenschutzerklärung.

 

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Im Verhältnis zwischen Ihnen und Adventurea Travel Boutique ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Uster Gerichtsstand.

 

Ausgabedatum: September 2023

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